Unfallschaden-Gutachten
Haftpflichtschaden
Im Falle eines unverschuldeten Unfalls muss Sie der Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung so stellen, als hätten Sie den Schaden nicht erlitten. Neben der Erstattung der Reparaturkosten, ggf. einer Wertminderung, Leihwagenkosten oder Nutzungsausfallentschäd-
igung werden auch die Kosten des unabhängigen Sachverständigen und eines Rechtsanwalts getragen. Bei einem Haftpflichtschaden habe Sie die freie Wahl des Sachverständigen Ihres Vertrauens und die Gutachtenkosten werden von der gegnerischen Versicherung erstattet. Ein Haftpflichtschaden-Gutachten dient der Beweissicherung und ist Grundlage für die vollständige Regulierung Ihres Schadenersatzes.
Schaden-Gutachten enthalten neben der Fahrzeugbeschreibung, der detaillierten Schilderung des Schadenbildes, der neutralen und kompetenten Kalkulation des Schadenumfangs, der fotografischen Dokumentation der Schäden zur Beweissicherung, auch den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und die Reparaturdauer, sowie ggf. eine Wertminderung. Das Gutachten dient auch zur fiktiven Abwicklung Ihres Schadens und zur Durchsetzung Ihrer vollen Schadenersatzansprüche. Sollten die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert überschreiten, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Dann wird im Gutachten auch ein Restwert genannt. Haben Sie noch Fragen, sprechen Sie mich jederzeit an.
Kasko-Schaden
Bei einem selbst verschuldeten Unfall ist vor der Beauftragung des Sachverständigen
bei der Kasko-Versicherung Weisung einzuholen. In der Regel beauftragt die Versicherung
den Gutachter.